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Eingebettete Inhalte

Google Maps Embed & DSGVO: Karten datenschutzfreundlich einbinden

Eine direkt eingebettete Google-Maps-Karte lädt beim Seitenaufruf Inhalte von Google-Servern und kann dabei Daten — etwa die IP-Adresse — an einen US-Anbieter übertragen, häufig ohne Zwischenschritt. Deshalb ist die Einbindung datenschutzrechtlich relevant.

Das Risiko

  • Die Karte baut beim Laden eine Verbindung zu Google auf und kann Daten übertragen, bevor eine Einwilligung vorliegt.
  • Als US-Dienst kann ein Drittlandtransfer entstehen.
  • Ein dynamisches Embed lädt zusätzliche Skripte und kann mehr Daten erheben als eine statische Karte.

Wie konfora das erkennt

konfora erkennt Google-Maps-Einbindungen an ihren Requests und ordnet sie der Kategorie Eingebettete Inhalte zu. Erkannt werden u. a.:

  • maps.googleapis.com
  • maps.google.com/maps
  • www.google.com/maps/embed

Was im Report steht

  • Ein Befund „Google Maps“ mit standardmäßiger Severity Warnung.
  • Belege: die kontaktierten Hosts, Beispiel-Request-URLs, die Anzahl passender Requests und das Vendor-Land (US).
  • Ein Soll-Ist-Hinweis, falls die Karte technisch erkannt, aber in der Datenschutzerklärung nicht genannt ist.

Typische Maßnahmen

  • Lade die Karte erst nach aktiver Zustimmung (z. B. über eine 2-Klick-Lösung oder ein statisches Vorschaubild mit Link).
  • Erwäge eine datensparsame Alternative wie OpenStreetMap, wo eine Karte ausreicht.
  • Nenne den Kartendienst und den Anbieter in deiner Datenschutzerklärung.
Prüfbereich · Eingebettete Inhalte

konfora prüft als einen von 16 Bereichen automatisiert, welche Dienste deine Seite lädt, und macht solche Funde im Report sichtbar — als technische Bestandsaufnahme mit konkreter Aufgabenliste, nicht als Rechtsgutachten.

Den schnellen, kostenlosen ersten Eindruck bekommst du im Schnellcheck. Der Report als PDF liegt bei 14,99 € (Einmalkauf, kein Abo); den Zugang bekommst du per Magic-Link an deine E-Mail.

Dieser Beitrag liefert technische Hinweise und mögliche Risiken, keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wendest du dich an deine Datenschutzbeauftragte oder einen Fachanwalt.