BFSG 2025: Barrierefreiheit für Websites & Onlineshops
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Onlineshops und digitale Dienste für Verbraucher müssen ihre Website barrierefrei gestalten — orientiert an WCAG und der Norm EN 301 549. Dieser Überblick erklärt in einfacher Sprache, worum es geht, wer grundsätzlich betroffen sein kann und wo die Grenzen automatischer Tests liegen.
ca. 8 Min. LesezeitStand Mai 2026
Worum geht es beim BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Für den digitalen Bereich heißt das vor allem: Websites, Onlineshops und Apps sollen für Screenreader, Tastaturbedienung und Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen zugänglich sein.
Die zentralen Pflichten gelten seit dem 28. Juni 2025. Anders als die ältere BITV, die sich an öffentliche Stellen richtet, nimmt das BFSG breit auch private Unternehmen im B2C-Bereich in die Pflicht.
Wer ist grundsätzlich betroffen?
Das Gesetz benennt konkrete Produkte und Dienstleistungen. Im digitalen Alltag besonders relevant sind unter anderem:
Onlineshops und elektronischer Geschäftsverkehr mit Verbrauchern — also typische B2C-Shops, in denen man online kaufen oder buchen kann.
Dienstleistungen im Personenverkehr, im Bankenbereich, bei E-Books sowie bestimmte Telekommunikations- und Mediendienste.
Hardware wie Computer, Smartphones, Zahlungs- und Geldautomaten oder Ticketterminals.
Ob ein konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, hängt von der Art der Leistung, dem Adressatenkreis und weiteren Details ab. Diese Einordnung ist eine rechtliche Frage und sollte im Zweifel fachkundig geprüft werden — dieser Artikel nimmt sie dir nicht ab.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, eine Ausnahme vor. Als Kleinstunternehmen gilt nach der gängigen EU-Definition ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wichtig: Diese Ausnahme greift grundsätzlich nur für Dienstleistungen, nicht für das Inverkehrbringen von Produkten — und ob du sie für dich in Anspruch nehmen kannst, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Das ist ein generischer Hinweis und keine Einschätzung deiner konkreten Situation.
Was bedeutet „barrierefrei" technisch?
Das Gesetz nennt keine fertige Checkliste, sondern verweist auf anerkannte Standards. Maßstab sind in der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549, die die WCAG für den EU-Raum aufgreift. Üblich ist die Orientierung an Konformitätsstufe AA. Dahinter stehen vier Prinzipien:
Wahrnehmbar: ausreichender Farbkontrast, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos.
Bedienbar: vollständige Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, keine Inhalte, die ausschließlich per Maus erreichbar sind.
Verständlich: klare Beschriftung von Formularfeldern, nachvollziehbare Fehlermeldungen, konsistente Navigation.
Robust: sauberes, semantisches HTML, das auch von Screenreadern und assistiven Technologien korrekt interpretiert wird.
Wichtig und ehrlich: Was automatische Tests leisten — und was nicht
Es gibt automatische Prüf-Engines wie axe-core, die eine Seite maschinell auf typische Barrieren abklopfen. Solche Tools sind nützlich, um schnell offene Punkte zu finden — etwa fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste oder Formularfelder ohne Label. Aber sie haben eine klare Grenze, und die sollte man kennen:
Automatische Tests erfassen erfahrungsgemäß nur einen Teil der maschinell überhaupt erkennbaren Barrieren — in verbreiteten Untersuchungen wird die Quote grob im Bereich von etwa 30 bis 57 Prozent eingeordnet. Vieles lässt sich gar nicht automatisiert beurteilen: Ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist, ob die Lesereihenfolge logisch wirkt, ob eine Tastatur-Navigation für echte Nutzer praktikabel ist — das braucht manuelle Tests und idealerweise Tests mit assistiven Technologien.
Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Artikels: Ein bestandener Auto-Check bedeutet nicht „barrierefrei". Ein grüner automatischer Test ist ein gutes Zeichen und ein sinnvoller erster Schritt — mehr aber auch nicht.
Automatisch + manuell zusammen denken
Maschinelle Prüfungen finden viele technische Hürden früh und günstig. Für eine belastbare Aussage zur Barrierefreiheit gehören manuelle Tests, Tastatur- und Screenreader-Durchläufe sowie eine fachkundige Bewertung dazu.
Mögliche Folgen und Marktüberwachung
Die Einhaltung des BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrolliert. Stellen sie Verstöße fest, können sie Maßnahmen anordnen — von der Aufforderung zur Nachbesserung bis hin zu Bußgeldern oder im Extremfall der Untersagung des Angebots. Verbraucher und anerkannte Verbände können Beschwerden einreichen.
Ob das BFSG zusätzlich von Wettbewerbern wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt und Gegenstand juristischer Diskussion. Wir raten deshalb ausdrücklich davon ab, hier mit Abmahn-Angst zu argumentieren. Der bessere Grund für Barrierefreiheit ist ohnehin ein anderer: Du erreichst mehr Nutzer, verbesserst die Bedienbarkeit für alle und kommst einer klaren gesetzlichen Erwartung nach.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung
Er gibt einen allgemeinen, technisch orientierten Überblick und prüft deine individuelle Betroffenheit nicht. Ob und in welchem Umfang das BFSG für dich gilt, klärst du am besten mit einer fachkundigen Stelle — etwa deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.
So gehst du es praktisch an
Wenn du eine technische Bestandsaufnahme deiner Website machen möchtest, helfen ein paar erste Schritte:
Verschaffe dir Klarheit, ob dein Angebot grundsätzlich in den Anwendungsbereich fallen könnte (im Zweifel fachkundig prüfen lassen).
Lass die Seite maschinell auf typische, automatisch erkennbare Barrieren prüfen, um schnell sichtbare Lücken zu schließen.
Ergänze manuelle Tests: Bedien die Seite einmal komplett per Tastatur und mit einem Screenreader.
Dokumentiere den Stand und plane Nachbesserungen — Barrierefreiheit ist eine fortlaufende Aufgabe, kein einmaliger Haken.
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Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act um — es nimmt erstmals breit auch private B2C-Anbieter in die Pflicht.
Besonders relevant sind Onlineshops und elektronischer Geschäftsverkehr mit Verbrauchern; für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gibt es eine Ausnahme — die genaue Betroffenheit ist eine Einzelfallfrage.
Technischer Maßstab sind WCAG und EN 301 549 (üblich: Stufe AA) mit den Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Automatische Tools wie axe-core finden nur einen Teil (grob etwa 30–57 %) der maschinell erkennbaren Barrieren — ein bestandener Auto-Check heißt nicht „barrierefrei".
Kontrolle erfolgt über die Marktüberwachung; ob das BFSG zusätzlich UWG-abmahnfähig ist, ist gerichtlich offen — kein Grund für Abmahn-Angst.
Dieser Beitrag liefert technische Hinweise und ordnet mögliche Risiken ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wendest du dich an deine Datenschutzbeauftragte oder einen Fachanwalt.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das BFSG?
Die zentralen Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten seit dem 28. Juni 2025. Das BFSG setzt den European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um und nimmt erstmals breit auch private Unternehmen im B2C-Bereich in die Pflicht.
Ist meine Website vom BFSG betroffen?
Besonders relevant sind Onlineshops und elektronischer Geschäftsverkehr mit Verbrauchern sowie bestimmte Dienste etwa im Banken-, Personenverkehrs- oder E-Book-Bereich. Ob ein konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, hängt von Art der Leistung, Adressatenkreis und weiteren Details ab — das ist eine rechtliche Einzelfallfrage und sollte im Zweifel fachkundig geprüft werden.
Gibt es eine Ausnahme für kleine Unternehmen?
Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, eine Ausnahme vor. Als Kleinstunternehmen gilt nach der gängigen EU-Definition ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme greift grundsätzlich nur für Dienstleistungen, nicht für das Inverkehrbringen von Produkten — ob du sie in Anspruch nehmen kannst, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Welcher technische Standard gilt für barrierefreie Websites?
Das Gesetz nennt keine fertige Checkliste, sondern verweist auf anerkannte Standards: in der Praxis die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549, üblich auf Konformitätsstufe AA. Dahinter stehen die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Reicht ein bestandener automatischer Barrierefreiheits-Test?
Nein. Automatische Tools wie axe-core finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der maschinell überhaupt erkennbaren Barrieren — in verbreiteten Untersuchungen grob im Bereich von etwa 30 bis 57 Prozent. Ob ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist oder eine Tastatur-Navigation praktikabel wirkt, braucht manuelle Tests und idealerweise Durchläufe mit assistiven Technologien. Ein grüner Auto-Check ist ein guter erster Schritt, aber keine Aussage „barrierefrei“.
Der Report als PDF zeigt dir konkret, wo deine Website steht — mit priorisierter Aufgabenliste. 16 Prüfbereiche. Die Ergebnisse sind Hinweise, keine Rechtsberatung.