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Ratgeber · Pflichttexte

Impressum & Datenschutzerklärung: die Pflichtangaben im Überblick

Fast jede geschäftsmäßige Website braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Doch was muss konkret drinstehen, wo müssen die Seiten erreichbar sein — und woran scheitert es in der Praxis am häufigsten? Dieser Beitrag gibt einen neutralen Überblick.

Lesezeit ca. 8 MinutenStand: Juni 2026

Häufige Fragen

Welche Angaben gehören ins Impressum?
Üblicherweise Name bzw. Firma samt Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift, eine schnelle Kontaktmöglichkeit (in der Regel inklusive E-Mail-Adresse), die vertretungsberechtigten Personen sowie — je nach Rechtsform und Tätigkeit — Register und Registernummer, USt-IdNr. nach § 27a UStG und die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei kammergebundenen Berufen kommen Kammer und Berufsbezeichnung hinzu. Welche Punkte konkret gelten, hängt vom Einzelfall ab.
Steht die Impressumspflicht noch in § 5 TMG?
Nein. Die Anbieterkennzeichnung steht seit 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Die häufig noch zitierte Fundstelle „§ 5 TMG" ist überholt, auch wenn die inhaltlichen Anforderungen weitgehend gleich geblieben sind.
Was bedeutet „leicht erreichbar" bei Impressum und Datenschutzerklärung?
Beide Seiten müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein — in der Praxis von jeder Unterseite aus ohne langes Suchen, üblicherweise über einen klar bezeichneten Footer-Link. Verstecke sie nicht hinter einem Kontaktformular, einem Login oder mehreren Klick-Ebenen; bewährt sind eindeutige Bezeichnungen wie „Impressum".
Welche Inhalte muss die Datenschutzerklärung enthalten?
Nach Art. 13/14 DSGVO üblicherweise den Verantwortlichen (und ggf. die Datenschutzbeauftragte), Zwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger bzw. Empfängerkategorien, etwaige Drittlandtransfers, die Speicherdauer, die Betroffenenrechte sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Entscheidend ist, dass die Angaben die tatsächliche Verarbeitung der konkreten Website abbilden.
Was ist der häufigste Fehler bei diesen Pflichttexten?
Meist fehlen nicht die Seiten selbst, sondern die Texte passen nicht zur Realität: veraltete Datenschutzerklärungen, eingesetzte Dienste (Tracking, Schriften, Karten, Video-Embeds), die gar nicht auftauchen, oder Generator-Floskeln zu Diensten, die nicht genutzt werden. Der Soll-Ist-Abgleich vergleicht, was die Datenschutzerklärung behauptet, mit dem, was technisch tatsächlich lädt, und macht solche Lücken sichtbar.