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Ratgeber · Session-Recording

Session-Recording & Heatmaps: Hotjar, Clarity & der Datenschutz

Werkzeuge wie Hotjar oder Microsoft Clarity zeichnen auf, wie Besucher mit deiner Seite umgehen — Mausbewegungen, Klicks, Scrollen, teils sogar Eingaben. Diese Eingriffstiefe macht sie datenschutzrechtlich heikel. Hier liest du, worauf es ankommt.

Lesezeit ca. 6 MinutenStand: Juni 2026

Häufige Fragen

Brauchen Session-Recording-Tools wie Hotjar oder Clarity eine Einwilligung?
In aller Regel ja. Wegen der hohen Eingriffstiefe gelten Session-Recording und vergleichbare Tools nach verbreiteter Auffassung als einwilligungspflichtig. Speichert das Skript zusätzlich Informationen auf dem Endgerät oder liest es aus, ist außerdem § 25 TDDDG einschlägig. Solche Werkzeuge sollten daher erst nach einer aktiven Einwilligung starten, nicht schon beim ersten Seitenaufruf.
Warum gelten Session-Replays als besonders eingriffsintensiv?
Ein Session-Replay zeichnet das Verhalten einer einzelnen Person so detailgenau nach, dass es sich als individuelle Beobachtung verstehen lässt — Mausbewegungen, Klicks, Scrollen und teils Eingaben in zeitlicher Abfolge. Damit wird in der Regel ein personenbezogenes Datum verarbeitet, auch wenn kein Name erhoben wird. Anders als eine reine Reichweiten-Statistik geht es hier nicht nur um Zahlen.
Was passiert, wenn versehentlich Formulareingaben aufgezeichnet werden?
Werden Sitzungen aufgezeichnet, können Formularinhalte miterfasst werden — im ungünstigsten Fall auch besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, etwa zur Gesundheit. Dafür gelten besonders strenge Voraussetzungen. Deshalb solltest du Eingaben aktiv maskieren und sensible Felder gezielt von der Aufzeichnung ausnehmen, statt dich blind auf Standardwerte zu verlassen.
Wie erkenne ich, ob meine Seite ein Aufzeichnungs-Tool lädt?
Öffne deine Seite, drücke F12 und sieh im Netzwerk-Tab nach Requests an Hosts wie hotjar, clarity.ms, mouseflow oder fullstory. Dieselben Begriffe kannst du auch im HTML-Quelltext suchen. Achte besonders darauf, ob das Tool schon vor einer Einwilligung lädt — also bevor du im Consent-Banner zugestimmt hast.
Sind kostenlose Session-Recording-Tools datenschutzrechtlich unbedenklich?
Nicht automatisch. „Kostenlos" im Preis heißt nicht „kostenlos" im Hinblick auf die Daten: Bei kostenlosen Angeboten ist die Weiterverarbeitung der erhobenen Daten nicht selten Teil des Geschäftsmodells. Lies die Vertrags- und Datenschutzbedingungen aufmerksam und achte darauf, wofür der Anbieter die Daten verwenden darf und wo sie verarbeitet werden.

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