Zum Inhalt springen
konfora
Ratgeber · Marketing & Pixel

Marketing-Pixel & Conversion-Tracking unter der DSGVO

Meta-Pixel, Google Ads, das LinkedIn Insight Tag und ihre Verwandten messen, welche Werbung wirkt, und bauen daraus Zielgruppen. Genau dieses Tracking greift tief in die Privatsphäre ein — und braucht in der Regel eine vorherige Einwilligung. Hier liest du, warum, und wie du deine eigene Seite prüfst.

Lesezeit ca. 7 MinutenStand: Juni 2026

Häufige Fragen

Brauchen Marketing-Pixel wie das Meta-Pixel eine Einwilligung?
In aller Regel ja. Werbe- und Conversion-Pixel setzen Cookies oder Identifier und sind für den Betrieb der Seite nicht erforderlich, fallen also nicht unter die Ausnahme des § 25 TDDDG. Auch die anschließende Verarbeitung stützt sich bei Werbe-Tracking üblicherweise auf die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die verbindliche Bewertung im Einzelfall bedarf einer fachkundigen Prüfung.
Reicht ein berechtigtes Interesse statt einer Einwilligung?
Für plattformübergreifendes Werbe-Tracking trägt ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) nach überwiegender Auffassung üblicherweise nicht: Der Eingriff in die Rechte der Betroffenen ist zu tief, und sie rechnen damit vernünftigerweise nicht. In der Praxis sollten Marketing- und Conversion-Pixel deshalb erst nach einer aktiven Einwilligung laden.
Macht Googles Consent Mode v2 das Tracking automatisch konform?
Nein. Der Consent Mode v2 ist ein technisches Hilfsmittel, das das Verhalten der Google-Tags an den gemeldeten Einwilligungsstatus anpasst. Er ersetzt die Einwilligung nicht und ist kein Schalter, der das Tracking datenschutzkonform macht. Du brauchst weiterhin ein Consent-Management, das die Einwilligung tatsächlich einholt, bevor einwilligungspflichtige Daten fließen.
Hilft es, wenn Kontaktdaten nur gehasht übertragen werden?
Für sich genommen wenig. Ein gehashter Wert dient weiterhin dazu, eine konkrete Person wiederzuerkennen, und gilt damit nach überwiegender Auffassung als personenbezogen. Auch Advanced Matching mit gehashten E-Mail-Adressen oder Telefonnummern ändert deshalb nichts an der grundsätzlichen Einwilligungspflicht.
Wie erkenne ich, ob ein Pixel schon vor der Einwilligung feuert?
Öffne deine Seite, drücke F12, gehe in den Netzwerk-Tab und lade neu, ohne im Banner zuzustimmen. Tauchen dann schon Requests an Hosts wie facebook.com/tr, connect.facebook.net, googleadservices oder linkedin-Domains auf, deutet das auf Tracking ohne Einwilligung hin. Prüfe auch Unterseiten wie Danke- oder Checkout-Seiten.